Orden von Schwert und Rose zu Hartenfels
Orden von Schwert und Rose | |
Virtuti et fidelitate | |
vollständige Bezeichnung |
Orden von Schwert und Rose zu Hartenfels |
Politik | |
Form | Herzoglicher Orden |
Teil von | [[Herzogtum Hartenfels]] |
Großkomtur | Stanko von Belborg-Diben |
Geographie
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Mitglieder | |
Population | ca. 200
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Strukturen | |
Der Orden von Schwert und Rose zu Hartenfels
Geschichte
Der Orden wurde im Jahre 37 vF von Herzog Albrecht dem Einiger gegründet, als Hausorden des Herzogshauses von Hartenfels. Im Gründungsjahr umfasste der Orden 12 Ritterbrüder, wuchs aber im Laufe der Jahre stetig an. Die Regeln des Ordens lauten:
- Fides (Treue)
- Aequitas (Gleichheit)
- Fraternitas (Brüderlichkeit)
- Pietas (Frömmigkeit)
- Bonus (Tugendhaft)
- Procinctus (Kampfbereitschaft)
Grundsätze
Ziel des Ordens ist der dauerhafte Zusammenhalt des Hartenfelser Reiches (bzw. des Herzogtums Hartenfels) und die Sicherung der Herrschaft des Hartenfelser Herrscherhauses. Gleichzeitig sollen die Mitglieder des Ordens den Glauben an die Zwei Götter bewahren und den ritterlichen Tugenden folgen. Damit sind die Ritter häufige und gern gesehene Gäste bei Turnieren. Zudem sollten sie den Idealen der Minne folgen. Die Mitglieder des Ordens sind außerdem angehalten einander in jeder Lebenslage jederzeit beizustehen. Weiterhin haben sie die Pflicht zur Teilnahme an Feldzügen, sofern der Herzog, der Großkomtur oder der Generalkonvent dies beschließen. Absolute Treue zu Haus Aquileia-Hartenfels wird vorausgesetzt.
Privilegien
Alle Mitglieder des Ordens sind gleichberechtigt untereinander und sollen sich brüderlich verhalten. Bei Feierlichkeiten am Hofe von Hartenfels haben sie Vorrang und Vortritt – abgesehen von gekrönten Häuptern. Weiterhin haben sie das Recht, jederzeit unangemeldet die Gemächer des Palastes zu betreten und ihr Haupt vor dem Herzog bedeckt zu halten. Sie genießen darüber hinaus das Recht der freien Kost und Logis in den beiden Ordensburgen in Stadt Hartenfels und Strelen. Mitglieder des Ordens unterstehen neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit zusätzlich der Gerichtsbarkeit des Ordens, die im Zweifelsfall allerdings Vorrang hat. Die Ordensmitglieder sind einem schriftlich festgehaltenen Codex unterworfen, der ihr Leben regeln soll. Vorsitzender Richter ist zumeist der Großkomtur in Stellvertretung des Herzogs. Der Großkomtur wird bei der Anhörung von den Komturen beraten. In einigen Fällen sitzt aber auch der Herzog selbst dem Gericht vor.
Das Turnier von Schwert und Rose zu Hartenfels und Torgowe
Alle zwei Jahre zum Adlertag bzw. dem Adlerfest, wird abwechselnd auf den Wiesen vor Torgowe oder Hartenfels das große Turnier von Schwert und Rose abgehalten. Die Teilnehmer messen sich im ritterlichen Kampf und der Minne. Besonders beim Publikum beliebt, ist die Nachstellung alter Schlachten oder Heldentaten.
Der Adlerfest ist in ganz Hartenfels der Feiertag des Reiches: „Solange die Ritter am Adlerfest kämpfen, solange werden die Adler über das Reich herrschen.“, besagt eine uralte Legende. Und so werden jedes Jahr in ganz Hartenfels mehrtägige Turniere ausgerichtet, bei denen die Ritter sich messen und das Volk den Kämpfern zujubeln kann. Nebenher gibt es natürlich auch auf den Dörfern die Dorfturniere, bei denen sich die Bauern im Kampf oder im halbbetrunkenen Raufen messen können. Neben den körperlichen Disziplinen misst man sich auch stets in der Minne oder dem einfachen Reim. Der Zeitpunkt variiert jedoch von Jahr zu Jahr. Am Ende eines jeden Festes, wird der Sieger der Minne durch den Hofpriester gesegnet, greift in einen Lostopf und zieht den Beginn der Austragung im nächsten Jahr. Seit der Gründung des Ordens von Schwert und Rose im Jahre 37 vF durch Herzog Albrecht des Einigers, findet abwechselnd auf den Wiesen vor Torgowe oder Hartenfels das größte Turnier des Reiches statt: Das Turnier von Schwert und Rose.
Struktur des Ordens
Ritterbrüder
Die Ritterbrüder entstammen immer dem Adel und müssen den Ritterschlag bereits vor dem Eintritt in den Orden erhalten haben. Neben dem Wachen an der südlichen Grenze, sind die Ritterbrüder sind dazu angehalten, sich auf Reise zu begeben, um Rabenstein und die umliegenden Länder kennenzulernen. Auch während dieser Reisen sind sie angehalten, regelmäßig an Turnieren teilzunehmen. Häufig reisen sie in Gruppen, begleitet von mindestens einem Priesterbruder.
Priesterbrüder
Den Ordenspriestern obliegt die Einhaltung der Liturgie und die Durchführung sakraler Handlungen. Auch sie sind trainiert im Kampf und begleiten die Ritterbrüder auf ihren Wegen. Des Weiteren sind sie häufig als Chronisten oder Kanzleibeamte der Komture tätig. Der höchste der Priesterbrüder führt den Titel eines „Bewahrers des Wissens“ (3. Weihe).
Sariantbrüder
Bewährte nichtadelige Laien, die als leichtbewaffnete Kämpfer, Kuriere, Verwaltungsbeamte und Handwerker im Orden dienen.
Knappen
Alle neuen Mitglieder müssen sich 2 Jahre lang bewähren. In dieser Zeit ist es ihnen noch nicht gestattet den Mantel und den Schild des Ordens zu tragen. Stattdessen dürfen sie das Wappen am Gürtel tragen. Verdiente nichtadlige Personen können durch den Generalkonvent oder den Herzog in den Stand eines Knappen erhoben werden.
Das Generalkonvent
Einmal im Jahr wird der Generalkonvent einberufen. Dieses besteht aus allen noch lebenden Mitgliedern des Ordens. Dieses findet traditionell am 1. Argyr und 1. Lyxaark im Mittmond statt (1. & 2. Juni) und tagt im Rittersaal auf Burg Hohen-Hartenfels.
Der Großkomtur und die Komture
Alle Mitglieder des Ordens sind untereinander in brüderlicher Gleichheit verbunden, gleich ob gekröntes Haupt oder einfacher, fahrender Ritter. Als höchster Schlichter bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern und als Repräsentant des Ordens nach außen hin, wird jedoch während des Generalkonvents für die Dauer von zwei Jahren ein Großkomtur gewählt. Dieser leitet den Generalkonvent, spricht für den Orden und hat einen Sitz im Rat des Herzogs. Weiterhin werden jeweils ein Komtur für die Grafschaften von Hartenfels sowie ein Komtur für die Fahrenden Ritter gewählt, ebenfalls für die Dauer von jeweils 2 Jahren. Sie sind ebenfalls Schlichter bei Streitigkeiten, sprechen für abwesende Mitglieder aus ihren Grafschaften und fungieren im Kriegsfall als Hauptleute. Ehemalige Großkomture: Gernot Helmbrecht zur Lohe Borwin Falck von Falckenhayn
Aktueller Großkomtur: Stanko von Belborg-Diben
Tafelherren
Mitglieder des Adels, die nicht aus Hartenfels entstammen sowie Rabensteiner Bürgerliche, die sich um Hartenfels oder den Orden verdient gemacht haben, können durch das Generalkonvent oder den Herzog zum Tafelherrn / Tafeldame ernannt werden. Neben dem Recht das Wappen des Ordens zu tragen, genießen sie die Ehre im Ordensumhang bei Tisch mit den anderen Rittern zu speisen und stets frei Kost und Logis in den Ordensburgen zu erhalten.
Initiation
Der Orden steht allen Hartenfelser Adligen offen, die den Ritterschlag erhalten haben. Bewerber müssen zwei Mitglieder des Ordens als Bürgen vorweisen können (Argyrs-Bürge und Lyxaarks-Bürge), bevor sie den Schwur auf die zwei Götter, Haus Hartenfels und Ritterlichkeit während des Generalkonvents ablegen können. Nach der Initiation zu einer zweijährigen „Knappschaft“ erfolgt der Ritterschlag, wodurch der Ordensritter für den Rest seines Lebens an den Orden gebunden wird. Nur durch schwere Verfehlungen, besonders gegenüber den Ordensregeln, kann ein Ausschluss durch den Generalkonvent erfolgen.
Der Orden nimmt auch beschränkt Nicht-Adlige auf, die als gewappnete Brüder oder Arbeitsbrüder anfallende Arbeiten erledigen.
Die Ordensburgen
Der Orden bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit in einer der beiden Ordensburgen zu leben.
Burg Hohen-Hartenfels zu Hartenfels
Burg Hohen-Hartenfels ist die Stammburg des Hartenfelser Geschlechts und war für Jahrhunderte der Mittelpunkt des Reiches. Über die Jahrhunderte wurde sie stetig erweitert und ausgebaut. Erst mit der Zerstörung während des großen Krieges und der darauffolgenden Verlegung der Residenz nach Torgowe verlor sie ihre herausragende Bedeutung für Hartenfels. Nach dem Wiederaufbau und der Vergrößerung durch Herzog Albrecht den Einiger wurde sie zum Sitz des Ordens von Schwert und Rose zu Rabenstein. Außerdem residieren hier bis heute Angehörige des Hauses Hartenfels.
Veste Strelen
Die Burg ist der Stammsitz der Grafen der Schwarze Mark. Von hier aus sicherte das alte Geschlecht schon zu heidnischer Zeit seine Gebiete gegen die Bedrohung aus dem Süden.