Grafschaft Wiesengrund

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Wiesengrund


vollständige
Bezeichnung
Grafschaft Wiesengrund
Politik
Gebietsform Grafschaft
Teil von Königreich Rabenstein
Graf Mytandor von Keswick
Geographie


Städte Borc, Loburg, Möckern




Strukturen


Die Grafschaft Wiesengrund liegt im Westen des Königreichs Rabenstein. Es wird im allgemeinen von ebenen Wiesen und Wäldern dominiert. Je weiter man nach Westen wandert, desto mehr finden sich tiefe Wälder.Im Südosten findet man verstärkt einige Hügelkämme, die unter anderen das Heim des Zwergenklans der Grünsteinzwerge bilden. Das milde Klima erlaubt an manch ausgesuchten Hängen begrenzten Rebenanbau. Die Wiesen werden sowohl für Ackerbau, Viehzucht und Obstanbau genutzt. Die Hauptorte der Region lauten Borc, der Regierungssitz der Grafschaft Wiesengrund, Brennaborc, eine freie Stadt im äußersten Nordosten und Wiesenburg, der Familiensitz derer von Wiesenburg. Erwähnenswert ist auch Loburg, der Sitz der Academia Magyca, der Magierakademie Rabensteins.


Karte von Wiesengrund

Gebiet

Das Gebiet ist wie folgt strukturiert:


Im Einzelnen sind das:

Tips und Infos für Reisende

Nur mühsam sind die alten Straßen zu nutzen, ja unter Lehm- und Grasschichten luken manchmal Pflastersteine hervor. Die Steine sprechen von besseren Zeiten, Zeiten in denen hier regelmäßiger Handelsverkehr die Handelsstraßen zwischen den Kreisstädten belebte. Die Bücher in den Klöstern sprechen von Handelswegen zwischen Ost und West, doch das liegt schon viele Jahre zurück. Die Selbstverwaltung eines so großes Reiches ließ vieles, was ein wenig ab vom Schlag lag, verkommen.

Doch gibt es auch erfreuliches zu berichten. Die wichtigsten Handelswege werden wieder instandgesetzt, Bier und Wein soll es schon bald in jeder Schenke geben, doch reichen die Mengen noch nicht. Die Preise sind einheitlich für einige Stoffe festgesetzt worden. Gegen ein geringes Entgelt kann man die Grundzüge des Lesens und Schreibens erlernen.

Politik & Adel

Die Regierungsform Mytandors ist nicht klar zu benennen. Es gibt unterschiedliche Einflüsse, der der Conventio Arcanis, seiner eigenen magischen Vorlieben und sein Auftreten mit anderen Adligen lassen auf einen aufgeklärt absolut feudalen Hintergrund basierend auf seiner magischen Heimat schließen. Er regiert mit fester Hand, jedoch nicht unbarmherzig. Aufgrund seiner ausgeprägten Reisen, unter anderem im Dienste der Krone, konnten einige Handelsbeziehungen zu anderen Reichen geknüpft werden. Das Warenangebot hat sich gewandelt und so manch fremdländisches Volk findet auf Handelskarren seinen Weg nach Wiesengrund.

Der genaue Name lautete zur Zeit seit der Wieder-Einweihung der Feste Rabenstein 252 Baronie Wiesengrund und Grafschaft Wiesenburg, wobei die Regierungsgewalt beim Grafen liegt. Beide Herrschaftsgebiete sind deckungsgleich. Dies rührt daher, da der verschollene Bernhard von einer langen Reise wiederkehrte und der König nun zwei Barone für ein Gebiet hatte – er entschied sich, den einen zum Grafen zu erheben. Ein Schachzug, der für viele nicht ganz verstanden wurde. Das Volk hält in der Gemarkung Wiesenmark zum Grafen, da er ihr höchster Adliger ist, in den anderen Gebieten hat sich für die Landadligen nichts geändert und ihr höchster Adliger ist Mytandor. Seit den Kriegswirren mit Akron 253 ist der Graf erneut verschollen.

Der niedere Landadel war nicht in der Lage, im Interesse aller das Land zu verwalten. Ihr Einfluß schwand innerhalb der letzten Dekaden dahin und zunehmend verwalteten sich die Kreisstädte, Flecken und Dörfer autonom. Es wurde jeweils ein Sprecher gewählt, der den alten Vogt ersetzte. Standpfeiler hierfür waren alte Ratsstrukturen, nämlich der Ältestenrat. Niemand fühlte sich auf diese Weise bevormundet, da der Sprecher der Gemeinschaft ihr gewählter Sprecher war.

Erreicht man die Mündigkeit, so tritt man dem Rat bei – sowohl Mann als auch Frau. Die Mündigkeit beginnt mit Ablauf des 19. Sommers, sobald dieses Alter erreicht ist, kann man an den Besprechungen teilnehmen und seine eigene Auffassung vertreten. Da jedoch vor allem in größeren Gemeinden nicht alle an Sitzungen teilnehmen können, geschweige denn sie alle ihre Stimme erheben könnten, wählen dort die erfahrensten Mitglieder 7 Sprecher, die über das Wohl im Sinne der anderen entscheiden.

Der Landadel treibt nur moderat Steuern ein, manche Gebiete der Grafschaft haben schon seit Jahren keinen Steuereintreiber mehr zu Gesicht bekommen – und wer würde sich darüber beklagen? Der Grund dafür ist jedoch genauso einfach wie erschreckend. Die Kriege der letzten Jahre haben die Familien der Adligen bluten lassen, so manche Güter verwaisten und wurden nicht neu belehnt.

Der neue Herrscher der Grafschaft führt seine Politik eines langsamen Wechsels fort. Wälder werden aufgeforstet, Waldläufer und Druiden werden neben zahlreichen Elfen häufiger gesehen. Auf eine Frage der verbliebenen Adligen hin wurde mitgeteilt, daß die alten Wälder wieder mit den Elfenwäldern Havellandias verschmolzen werden sollen, die Elfen dort siedeln dürfen und auch erwünscht ist – nur zum Schutze der Grafschaft vor machthungrigen Aggressoren. Dieses Argument wird durch die Lage der Wälder an den Landesgrenzen verstärkt. Ebenfalls beschwichtigend wirkte die Information, daß Elfenwälder nicht versteuert werden, da aus ihnen keine Ertrag zu holen ist. Der Holzbedarf wird durch die verbliebenen Forste gedeckt.

Ebenso wie auch in der Landwirtschaft, so wird auch bei der Aufforstung an Mitteln der magischen Wachstumsbeschleunigung geforscht. Nach und nach werden die Gemarkungen wieder durch Freiherren besetzt oder die alten Freiherren nachdrücklich dazu aufgefordert, ihren Pflichten nachzukommen. Das Vogtsystem wird teilweise gegen den Widerstand der älteren Struktur durchgesetzt – teilweise deshalb weil man in vielen Fällen einfach den Sprecher als Vogt einsetzen ließ und so keine wirkliche Änderung stattfand.

Geschichte

Die freie Bevölkerung Wiesengrunds ist und war von einfachem Gemüt, ihre Herren, der niedere Landadel, Junker und Freiherren, war auch nicht dafür bekannt, sich um mehr zu kümmern, was über ihre eigenen Gebiete hinaus geschah. Als Roland IV. den Frieden von Niemegk diktierte, kürten die westlichen Gefolgsleute des Herzogs die Familie derer von Wiesenburg zu ihrem Anführer. Damit verloren die Adligen zwar faktisch an Macht, doch erkauften sie sich Ruhe vor den innenpolitischen Intrigen am Hofe des Herzogs von Raben. Sie konnten weiterhin unbehelligt regieren und stellten nur zu Kriegszeit ein Kontingent von Rittern. Die Grafschaft selbst ist also nach dem großen Friedensschluß entstanden. Der Status von Raben wurde als Herzogtum festgelegt und zur Vereinfachung der Herrschaft geteilt. Fortan gibt es zwei Grafschaften unter der Herrschaft des Herzogs von Raben. Die Stammlande Raben wurden von ihm selbst, die westlichen Gebiete einer getreuen Familie zugesprochen, die fortan an seiner Statt und in dessen Sinne regiert – die Familie derer von Wiesenburg. Die Regierung geschah de facto auf Rabenstein, der Graf von Wiesenburg setzte die Politik seines Herzogs durch und kümmerte sich um die westlichen Gebiete. Häufig wird Wiesengrund deswegen nicht weiter erwähnt, und wenn, dann in einem Atemzug mit Raben. Die Hausmacht des Herrschers von Rabenstein gründete sich unter anderem auf sein gut gedeihendes Lehen und seinem Pakt mit den Orks. Die westliche Hälfte der Grafschaft wird und wurde dominiert von ausgedehnten Laubwäldern, agrarischen Gemeinden, einigen Städten und weiten Wiesen.

Die Berater des Königs in Bârlinum erkannten bei der Neuordnung des Reiches diese Stärke und beließen es bei der Teilung, jedoch wurde, um den Unmut der Rabentreuen nicht zu erregen, das alte Kerngebiet Rabens um die Feste Rabenstein herum nicht einem anderen Herrscher unterstellt, sondern wurde für viele Jahre durch einen Verwalter regiert – einzig Brennaborc wurde der westlichen Grafschaft unterstellt, auf daß in Zukunft von Raben kein Gegner eine starke Hausmacht errichten könne. Im Jahre 250 durfte per königliches Dekret die Conventio Arcanis ihren Hauptsitz in Wiesengrund errichten. Diese Gilde, deren erklärtes primäres Ziel es ist, Wissen aller Art zu mehren und zu schützen, übernahm auch hier, wie schon ein Jahr zuvor in Bârlinum geschehen, die Aufgabe, für ein geringes Entgelt, welches auch in Naturalien entrichtet werden konnte, dem einfachen Volk Lesen und Schreiben beizubringen. Durch den Kontakt zu anderen Reichen und die nötigen Mittel begann die Conventio auch Handelsbeziehungen zu pflegen. Die Gilde eröffnete aufgrund des Zustroms an Wißbegierigen bald auch in der Stadt Borg ein weiteres Gildenhaus. Das verwalterische Geschick des Gildenführers machte sich der Graf Richard zu nutze und ernannte ihn zu seinem Berater. Da dieser ebenfalls Botschafter seiner Majestät war, konnte der Graf mit der Zeit mehr und mehr seiner Aufgaben an diesen übertragen.

Im Jahre 251 setzte der König klare Zeichen seiner inzwischen gefestigten Macht, ließ die Lehnseide erneuern, kündigte Steuerreformen an, entsandte Wilbur von Wittgenstein als Reichsverweser nach Raben, wo er nach eigenem Gutdünken bis zur Inthronisierung des jungen Prinzen Rubinius herrscht, unter dem Vorbehalt seiner Majestät, daß der Herrscher Wiesengrunds ein Auge auf seine Tätigkeiten haben solle. Zur weiteren Überraschung ernannte er Mytandor, einen Elfen, zum Baron Wiesengrunds, da die Herrscherlinie derer von Wiesenburg keinen Erben hatte. Dies blieb so bis 252, als aus dem Nichts Bernhard wieder auftauchte. In seiner Not ernannte der König ihn zum Grafen, unter der Regierung von GrafMytandor.

Bevölkerung

Die Bevölkerung wird klar von Menschen dominiert, der zwergische Anteil ist verschwindend gering und beträgt nur einige hundert Hügelzwerge in der nach ihnen benannten Hügelmark, nur die elfische Bevölkerung ist aufgrund der Vereinbarungen mit Havellandya im Wachsen begriffen. Mischlinge gibt es recht selten, am häufigsten sind Halbelfen in den nördlichen Waldsiedlungen. Orks gibt es nur in den tiefen südlichen Wäldern, von wo sie vermutlich Plünderungszüge unternehmen. Ausgelöst wurde die orkische Wanderung durch das Auftauchen von Schwarzorks in der Grafschaft Raben seit 252.

Religion

Der allgemeine Zwei-Götter-Glaube ist natürlich vorherrschend, doch haben sich vor allem ältere Völker wieder zu Ihren alten Göttern bekannt, nun da der König seine alte Verordnung per Erlaß aufweichte. Der Erlaß des Königs erlaubte ausdrücklich die Ausübung anderer Glaubensrichtungen ohne eine Strafe befürchten zu müssen. So haben sich die Elfen nun auch offiziell wieder ihren alten Göttern zugewandt, erwähnenswert für Wiesengrund wäre hier besonders Taurrandir, der Schutzpatron der Natur und des Waldes.

Festtage

Neben den allgemeinen Festtagen des Zweigötterkultes (Tag der Zwei Götter, Tag des großen Friedens, Blumenfest, Guldirstag, Sonnenwendfest, Die Lindennacht, Erntefest, Fendjartag, Krähentag und Sonnenwendfest) dürfte es vor allem bei Zwergen und Elfen eine andere Regelung geben. Ansonsten wird der Geburtstag Mytandors gefeiert, (2.Argyr im Saatmond) jedoch weiß niemand so genau, wie alt er ist. Eine weitere Feierlichkeit ist das Fest des Sommerkönigs im Lindenmond. Bei dieser Feierlichkeit, so sagt man, sind die Stände wie aufgehoben und das Volk feiert mit dem Adel.

Wirtschaft

Die Wirtschaft des Landes befindet sich zur Zeit in einer Phase des Aufbruches. Fachkundige durchreisen das Land und machen sich Notizen über die Ergiebigkeit des Bodens, neue Anbaumöglichkeiten werden erforscht und getestet. Der primäre Stützpfeiler ist die Land- und Forstwirtschaft. Neben dem Getreideanbau gibt es noch Fruchtgewinnung durch Obstanbau, wobei ein Überschuß bei einzelnen Bauern zu Fruchtwein und Schnaps weiter verarbeitet wird. Hauptexportprodukt ist Getreide, Wolle und Käse, wobei der bisherige Überschuß noch gesteigert werden soll. Regionale Spezialitäten sind das dunkle Zwergenbier, der kühle rote Wein, wobei geraunt wird, daß hier Elfenhände mit am Werk seien, und kleine Obstbrände und –weine, die in Eigenregie der Gutsherren gebrannt werden. Ebenfalls zu nennen wäre der gute Dunkeltann, ein Weinerzeugnis aus der Middelmark. Hier werden ausgewählte Weine zusammengeführt und mit hochwertigem Brand versetzt – ein Gaumenschmaus, von dem man nicht zuviel trinken sollte.

Der Handel ist trotz der getätigten Anfänge im groben Überblick noch zu vernachlässigen. Es wird von Handelsbeziehungen mit Kirson, den Erblanden, Taeria, Westmynd und der magischen Fakultät in Beilstein gesprochen. Mit Abschluß der Verträge würden so einige fremde Erzeugnisse wie gute Waffen, hochwertiger blauer Farbstoff, süßes Naschwerk und andere Besonderheiten in Wiesengrund und danach im gesamten Königreich Einzug halten.

Die Erzeugnisse des Handwerkes dienen fast nur dem lokalen Verbrauch, herausragende Erzeugnisse, die sich auch zum Export eigenen würden, gibt es noch nicht. In Planung und Probephase sind hier Betriebe, die sich ganz auf die Herstellung von größeren Mengen einrichten und so speziell exportfähige Güter anfertigen. Fraglich ist hier zu einem, ob die bisher so schweigsamen Gilden noch ein Wörtchen mitreden werden. Es wird gemunkelt, daß dieser Plan kein Erfolg haben wird, da es höchst fraglich ist, ob sich genügend Meister finden lassen.

Magie

Im Jahre 251 n.F. wurde überraschender Weise die bisherige Magierakademie Wiesengrunds aufgelöst. Dieser ehemalige Abkömmling der großen Rabensteiner Akademie hatte bis vor kurzem ein Nischendasein gepflegt, versorgte sich selbst von eigenen Gütern und war nicht weiter auffällig. Gab es ein Problem, welches der Graf nicht mit seinen Rittern beheben konnte, so erledigte sie treu und redlich ihren Dienst. Der Erzkanzler verkündete nach einer Sitzung die Auflösung und sofortige Verschmelzung mit der Conventio Arcanis.

Das magische Hintergrundleuchten ist in Wiesengrund stärker, als in manch anderer Grafschaften. Dieses Phänomen und auch das plötzliche Ziehen an den magischen Strömen, so als ob sie eingeatmet werden würden, existiert erst seit einem 251.

Für Magier gelten innerhalb der Grafschaft besondere Gesetze – sie sollten ein Zertifikat der Akademie, der Conventio Arcanis oder ein Schreiben Mytandors bei sich tragen, welches erklärt, daß sie die Magie kontrollieren können und für ihre Taten sie zur Rechenschaft gezogen werden.

Aufgrund der magischen Aufforstung wurde viel Erdreich bewegt. Es wurden an mehreren Stellen schwebende Schwerter entdeckt. Kundige wissen zu berichten, daß es sich um Schutzmaßnahmen der alten Elfen handelt, welche vor mehr als 500 Jahren das Land verließen…

Gesetze

Es gelten die gleichen Gesetze wie im gesamten Königreich. Es wird sowohl hier, als auch im Königreich an Neuerungen gearbeitet. Fakt ist, daß Magier, die ohne Lizenz Ritualmagie betreiben oder magische Werke jeglicher Art verkaufen, eine Strafe von einem Silber pro eingesetztem Thaum (10 MP) als Strafe zahlen müssen. Magier, die mindestens den Rang eines Meisters ihres Faches nach allgemein mittelländischen Recht errungen haben, sind verpflichtet sich eintragen zu lassen. Mit dieser Eintragung erhalten sie die Lizenz, Magie in Wiesengrund zu wirken. Es wird eine einmalige Eintragungsgebühr von einem Silber fällig.