Vereinigte Rabensteiner Handelsgesellschaft
Vereinigte Rabensteiner Handelsgesellschaft | |
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Besonderer Ort | |
Form | Gilde |
Teil von | [[Rabenstein]] |
Direktorium | Hoher Rat
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Strukturen | |
Die Vereinigte Rabensteiner Handelsgesellschaft wurde 269 nF gegründet von Lipiser, Hartenfelser und Elsterthaler Handelshäusern und Adligen gegründet, um den Handel durch den Kanal vom Tinarrischen in das Drachenmeer zu sichern und zu kontrollieren.
Inzwischen ist sie um Mitglieder aus allen Teilen Rabensteins gewachsen und finanziert auch große, inländische Projekte, wie den Rabenstein-Kanal, der die Aelba mit der Nuta verbindet oder auch den König-Maximilian-Kanal, der die Havola mit der Aelba verbindet.
Organisation
Direktorium – Hoher Rat
Der Hohe Rat besteht traditionell aus den 10 Gründungsmitgliedern sowie einem Ratsmarschall, der durch den Hohen Rat gewählt wird. Die Ratsmitglieder bestimmen die Politik der VRH. Sie müssen sich für diese jedoch gegenüber den Mitgliedern, die ihr Eigenkapital in die VRH eingebracht haben, verantworten / bzw. Rechenschaft ablegen.
Ratsmarschälle
Zur 1. Ratsmarschall der Gesellschaft wurde 269 nF Tita Swanhild von Belborg-Nischwitt gewählt.
Liste der Ratsmarschälle
Freifrau Tita Swanhild von Nischwitt (269 – bis dato) Vorsteherin der Vereinigten Südelbischen Handelsgesellschaft Nischwitt
Die Generalversammlung
Mitglieder
Mitglied der Gesellschaft kann ein jeder Kaufmann, eine jede Handelsgesellschaft oder ein jeder Bürger Rabensteins werden, dessen Ruf ehrbar ist und durch den Rat der 11 für einwandfrei erachtet wird. Ein Mitglied der VRH bringt einen Kapitalbetrag von mindestens 50 Goldstücken ein und ist anschließend berechtigt unter dem Namen der VRH Geschäfte zu tätigen, die derjenige jedoch gegenüber dem Rat der 11 zu vertreten haben. Mitglieder werden entsprechend ihrer Kapitaleinlage an den Gewinnen und Verlusten beteiligt. Gewinne können ausgeschüttet oder reinvestiert werden. Die Mitglieder müssen mindestens 2x im Jahr oder bei außergewöhnlichen Aktivitäten in der Großen Versammlung zusammengerufen werden. Sie haben das Recht den Rat der 11 abzuberufen, neu zu besetzen oder einzelne Mitglieder bei grobem Verstoß gegen die Charta aus der VRH zu entfernen. Das Gewicht der jeweiligen Stimmen der Mitglieder wird bestimmt, durch deren finanziellen Anteil an der VRH: Desto mehr Anteile einer Person oder Gilde gehören, desto mehr Stimmen hat sie in der Versammlung.
Anteilseigner durch Geldeinlage
Zusätzlich zum Stammkapital der Mitglieder können Geldmittel auch durch festverzinsliche Geldeinlagengewonnen werden. Eine solche Einlage kann ein jeder Bürger Rabensteins für die Laufzeit von 5, 10 oder 15 Jahren tätigen. Eine Einlage ist jedoch nicht mit einem Stimmrecht verbunden.
Die Kontore / Faktoreien / Höfe
Der Stammsitz der Gesellschaft ist das Rabensteinhaus am Rabensteinmarkt in Lipisa, ein großer Handelshof mit inzwischen 2 Hinterhöfen, dessen Ursprung einmal ein Gerichtsgebäude war. In den Neuen Marken ist der zweite Hauptsitz: Vom burgähnlichen Stahlhof in Maximiliansbucht aus, werden die Bemühungen der VRH in den Neuen Marken koordiniert. Hier sind auch die Söldner der VRH stationiert. Der Rabenkontor liegt direkt am Hafen und wird sukzessive von einer palisadenbewehrten Anlage in eine steinerne Burg mit Wehrtürmen umgebaut. Niederlassungen in den wichtigsten Handelsstädten Rabensteins, des Tinarrischen Meeres und interessanter Handelspartner
Die Leiter der Faktorien (die Faktoren) sind die Vertreter der VRH vor Ort. Sie unterstützen die Gesellschafter bei ihren Geschäften und agieren selbst ebenfalls als Gesellschafter. Weiterhin sollen sie außerhalb Rabensteins auf ein optimales Geschäftsumfeld hinarbeiten. Auch sie haben dem Rat der 11 und der Großen Versammlung regelmäßig Rechenschaft abzulegen.
Handelsdiener
Die Mitarbeiter ("Handelsdiener") der Handelsgesellschaft werden sowohl am Stammsitz als auch in den Faktoreien im kaufmännischen Rechnen sowie Buchführung ausgebildet, unter Erlernung der Sprachen der Handelsplätze und ihrer Handelsbräuche. Wer zum Faktor oder gar Hauptbuchhalter aufstieg, kann in großen Gesellschaften für damalige Verhältnisse mit einem 'Spitzengehalt' rechnen.
Verteidigung
Die VRH genießt das Königliche Defensions-Privileg. Dieses ermöglicht es ihren Mitgliedern, sich mithilfe von Kriegswaffen zu verteidigen und eine eigene bewaffnete Flotte aufzubauen, um sich vor Übergriffen auf See zu schützen. Zugleich erhält sie das Privileg, sich ein Söldnerheer aufzubauen, um in den Überseegebieten ihren Einfluss zu sichern. Das Söldnerheer wird vor allem in den Ländern am Kanal eingesetzt. Offiziere des Heeres sind vielfach arme Ritter aus allen Teilen Rabensteins, die sich keine eigenen Kriegszüge leisten können.
Generalhauptmann
Kommandeur aller Söldnereinheiten: Rainald von Roysin