Nebelmondproklamation: Unterschied zwischen den Versionen

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Die sogenannte '''Nebelmondproklamation''' wurde von König [[Maximilian von Rabenstein]] im {{Rabenzeit|Monat=11|Jahr=2015}} ndgF erlassen und regelt die Titel und Territorien im Reich neu.
Die sogenannte '''Nebelmondproklamation''' wurde von König [[Maximilian von Rabenstein]] im {{Rabenzeit|Monat=11|Jahr=2015}} ndgF erlassen und regelt die Titel und Territorien im Reich neu.


Im Nachgang der Proklamation wurde einem Veto aus [[Finsterwalde]] stattgegeben und [[Eichbrandt]] nicht in den Rang einer eigenständigen Grafschaft erhoben, sondern als Freimark dem Herzogtum Finsterwalde zugeordnet.
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''Proklamation an die Bewohner der Provinzen und Gebiete: Havellandya, Barenlyn, Barlinum, Spreewaldyn, Eichbrandt, Raben, Wiesengrund, Bernburg, Hartenfels, Finsterwalde, Elsterthal, Harzberg, Nordhausen sowie Lipisa:
''Proklamation an die Bewohner der Provinzen und Gebiete: [[Havellandya]], [[Barenlyn]], [[Barlinum]], [[Spreewaldyn]], [[Eichbrandt]], [[Raben]], [[Wiesengrund]], [[Bernburg]], [[Hartenfels]], [[Finsterwalde]], [[Elsterthal]], [[Harzberg]], [[Nordhausen]] sowie [[Lipisa]]:


König Maximilian XIV., von der Zweigötter Gnaden Rex Rabensteinensis, Herrscher auf dem Thron des Bären, Einiger des Reiches, Schützer des Glaubens, Graf von Bârlinum, Bewahrer des Friedens, Hüter der heiligen Lanze, Erbe des Siegels der Mandaica, geben öffentlich kund:
König Maximilian XIV., von der Zweigötter Gnaden Rex Rabensteinensis, Herrscher auf dem Thron des Bären, Einiger des Reiches, Schützer des Glaubens, Graf von Bârlinum, Bewahrer des Friedens, Hüter der heiligen Lanze, Erbe des Siegels der Mandaica, geben öffentlich kund:
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So gesprochen und verkündet im Nebelmond zwo hundert fünf und sechszig
So gesprochen und verkündet im Nebelmond zwo hundert fünf und sechszig
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Version vom 7. Januar 2016, 23:51 Uhr

Die sogenannte Nebelmondproklamation wurde von König Maximilian von Rabenstein im Nebelmond des Jahres 265 ndgF erlassen und regelt die Titel und Territorien im Reich neu.

Im Nachgang der Proklamation wurde einem Veto aus Finsterwalde stattgegeben und Eichbrandt nicht in den Rang einer eigenständigen Grafschaft erhoben, sondern als Freimark dem Herzogtum Finsterwalde zugeordnet.


Proklamation an die Bewohner der Provinzen und Gebiete: Havellandya, Barenlyn, Barlinum, Spreewaldyn, Eichbrandt, Raben, Wiesengrund, Bernburg, Hartenfels, Finsterwalde, Elsterthal, Harzberg, Nordhausen sowie Lipisa:

König Maximilian XIV., von der Zweigötter Gnaden Rex Rabensteinensis, Herrscher auf dem Thron des Bären, Einiger des Reiches, Schützer des Glaubens, Graf von Bârlinum, Bewahrer des Friedens, Hüter der heiligen Lanze, Erbe des Siegels der Mandaica, geben öffentlich kund:

Da durch die Vorsehung der Zweigötter es dahin gediehen ist, dasz das Ansehen und die Würde der Herrscher in den Baronien den alten Glanz und ihre vorigen Höhen zur Wohlfahrt des Volkes und zum Flor des Königreiches wieder erreicht haben, so werden fortan die durchläuchtigsten Herren als Grafen in allen dazu gehörigen Ländern hiermit feierlich ausgerufen und dieses sei seinen Völkern allenthalben kund und zu wissen gemacht.

Die Gebiete des Königreiches werden nun edlen Herzens und treuen Glaubens geführt durch die Herzöge, Reichsgrafen, Grafen, Reichsritter, Freiherren, Ritter, Junker sowie durch die Edlen des alten Blutes.

Dadurch herrscht nun Klarheit im Lande und gerade auch im Ausland bei den diversen zahlreichen Bemühungen meiner Getreuen . Lehnsleute, die den Titel im Ausland verliehen bekommen haben sind von diesem landesweiten Edikt nicht betroffen.

So gesprochen und verkündet im Nebelmond zwo hundert fünf und sechszig